Schadengutachten

Schadengutachten dienen in erster Linie zur Bezifferung der entstandenen Schadenhöhe und Beweissicherung. Ich erstelle Schadengutachten für PKW, LKW und Sonder-Kfz im Raum Jena und Umgebung.
Sie beinhalten alle nötigen Faktoren die zur Schadenregulierung mit Versicherungen oder juristischen Geltendmachung erforderlich sind. So werden neben Reparaturkosten, Fahrzeugbewertung und hinreichender Zustandsbeschreibung natürlich bei Relevanz auch Minderwert, Restwert, Nutzungsausfallpauschale, etc. dargestellt. Mit der digitalen Fotodokumentation des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen erhalten Sie ein modernes Schadengutachten, in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung.

Schadengutachten unterteilen sich in Haftpflicht-Schadengutachten und Kasko-Schadengutachten.

Haftpflicht-Schadengutachten

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung nach § 249 BGB geltend machen. Ein fach- und sachgerechtes Schadengutachten dient zur Beweissicherung über die Schadenhöhe und Schadenumfang. Das Kfz-Schadengutachten ist Grundlage für die Regulierung des Ihnen entstandenen Sachschadens. Viele Versicherungen werden Sie auffordern, lediglich einen Kostenvoranschlag einzureichen. Ein Kostenvoranschlag stellt jedoch nur eine geschätzte Schadenhöhe dar und berücksichtigt nicht Ihre weitergehenden Ansprüche.

Im Haftpflicht-Schadenfall können Sie entscheiden (entgegen der Aussage mancher Versicherungen) einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung des Schadenumfangs zu Rate zu ziehen (BGB § 249).

Ich ermittel in einer „beweissichernden Feststellung“ die Schadenhöhe und kalkuliere alle Ihnen als Geschädigten rechtlich zustehenden Beträge, z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Allesamt wichtige Faktoren, um Ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen zu können.

Nach gängiger Rechtsprechung zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden und somit trägt der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Gutachters.

Für eine schnelle und einfache Schadenregulierung nehme ich:
– die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang, den Schädiger und den Schaden detailliert auf und fertige aussagekräftige Bilder an
– kalkuliere den Schaden mit allen relevanten Werten
– reiche das erstellte Gutachten bei der gegnerischen Versicherung bzw. Ihrem Rechtsbeistand ein
– rechne direkt mit der Versicherung bzw. Anwalt ab

Hinweis

Sobald die Versicherung des Schadenverursachers Ihre Daten nach dem Schadenereignis erhalten hat, wird sie versuchen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die Schadenregulierung abzustimmen. Ich empfehle Ihnen, jeglichen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung zu meiden. Sie wird Ihnen verlockende Angebote machen wie z.B.:
– Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs
– Mietwagen für die Reparaturdauer
– Gutachter schickt die Versicherung
– Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
– So gut wie kein Aufwand für Sie

Klingt doch gut, oder ?
Doch Vorsicht ! Bitte denken Sie daran, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung, sonst verlieren bares Geld !

Oder wissen Sie, ob:
– der Vertragspartner die Reparatur fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchführt ?
– der Gutachter der Versicherung auch alle erforderlichen Teile in die Kalkulation mit aufnimmt ?
– der bereitgestellte Mietwagen der Mietwagenklasse entspricht, die Ihnen zustehen würde ?
– die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Schaden richtig berechnet wurde ?
– der Restwert am regionalem Markt ermittelt wurde ?
– der Wiederbeschaffungswert richtig berechnet wurde ?

Sie lassen Ihre Steuererklärung doch auch nicht vom Finanzamt machen ! Warum sollten Sie dann die Schadenregulierung vom Unfallgegner übernehmen lassen ?

Ich erstelle Ihr Haftpflicht-Schadengutachten vollkommen unabhängig und weisungsfrei mit allen zur wirtschaftlichen Schadenregulierung erforderlichen Daten und Werten, z.B.
– Reparaturkosten, –weg und –dauer
– Wiederbeschaffungswert (Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall)
– Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigungshöhe
– Wertminderung
– ggfs. Restwertermittlung (Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall auf dem regionalem Markt)

Kasko-Schadengutachten

Ein Kasko-Schadengutachten wird bei selbst verschuldeten Unfällen und, je nach vertraglicher Vereinbarung mit Ihrer Versicherung, auch bei mutwillige Beschädigungen (Vandalismus), Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand- sowie Einbruch-/Diebstahlschäden u. a. erstellt. Nähere Informationen können Sie dazu den AKB Ihrer Versicherungspolice entnehmen.

Bei einem Kaskoschaden ist es empfehlenswert, vor der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters, die AKB des Versicherungsvertrags einzusehen. Viele Versicherungsgesellschaften behalten sich oftmals ein Weisungsrecht bezüglich des Schadengutachters vor. Kontaktieren Sie vor der Beauftragung Ihre Versicherung, ob Sie die Möglichkeit haben, mich als Schadengutachter zu beauftragen und lassen Sie sich dieses ggfs. mit Kostenübernahmeerklärung schriftlich bestätigen.

Hinweis für Versicherungen:
Eine Erstellung von Kasko-Schadengutachten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Honorarliste des VKS/BVK abhängig von der Schadenhöhe und weisungsungebunden. Nebenabreden werden im Sinne einer objektiven Begutachtung grundsätzlich abgelehnt.