Fahrzeugbewertung / Wertgutachten

Zur Vorlage bei einer Bank, Versicherung, beim Finanzamt, bei Firmengründungen, Ehescheidungen, Insolvenzen, bei Nachlässen, Leasingrückgabe oder Inzahlunggabe ist es regelmäßig erforderlich, unabhängig erstellte Fahrzeugbewertungen in Auftrag zu geben, die den Zustand und den aktuellen Wert eines Kraftfahrzeuges nachhaltig dokumentieren. Ich erstelle professionelle Wertgutachten für alle Fahrzeuge im Raum Jena und Umgebung. Im Wertgutachten werden alle wertbeeinflussende Faktoren und Besonderheiten des Fahrzeuges, inklusive ausführlicher Fotodokumentation festgehalten und nach anerkannten Richtlinien bewertet.

Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf

Eine Fahrzeugbewertung ist sinnvoll um beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges einen realistischen, angemessenen Kauf- oder Verkaufspreis anzusetzen.

Leasingfahrzeuge

Ihr Leasingvertrag läuft bald aus und die Rückgabe Ihres Kraftfahrzeuges steht bevor. Schäden die während des Zeitraumes der Nutzung entstanden sind, werden Ihnen als Minderwert in Rechnung gestellt. Damit Sie wissen was auf Sie zukommt, sollten Sie sich vorher mit mir in Verbindung setzen.
Ich prüfe den Zustand Ihres Leasingfahrzeuges von innen, außen sowie unten und unterscheide zwischen altersbedingten Abnutzungserscheinungen und entstandenen Schäden. Alle entstandenen Schäden werden fotografisch dokumentiert, aufgelistet und die notwendigen Reparaturkosten kalkuliert. Eine Überschreitung der vertraglich geregelten Kilometerleistung wird ebenfalls berücksichtigt.
Des weiteren erhalten Sie von mir Hinweise, wie eventuell vorhandene Schäden, kostengünstig instandgesetzt werden können um so einen höheren Restwert zu erzielen.

Ein Wertgutachten für ein Leasingfahrzeug dient Ihnen als Beweissicherung über den Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Rückgabe. Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin, damit Sie ggfs. noch Zeit für eventuelle Reparaturen an Ihrem Fahrzeug haben.

Betriebs-Kfz

Wenn ein betriebliches Fahrzeug aus dem Unternehmensvermögen verkauft oder entnommen werden soll ist eine Fahrzeugbewertung zu empfehlen. Oft unterstellt das Finanzamt dem Unternehmer den Fahrzeugwert zu gering angesetzt zu haben. Daher sollte man auf eine professionelle Bewertung durch einen Kfz-Sachverständigen nicht verzichten.

Tuning-Fahrzeuge, historische Fahrzeuge, Exoten

Fahrzeuge erhalten z.B. durch Tuningmaßnahmen zum Teil beachtliche Wertsteigerungen. Können diese Wertsteigerungen nicht anhand eines aussagekräftigen Wertgutachtens nachgewiesen werden, erhält der Besitzer im Schadenfall lediglich den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges ohne An- bzw. Umbaumaßnahmen. Bei historischen Fahrzeugen und Exoten hat der Zustand des Fahrzeuges großen Einfluss auf den Wert des Fahrzeuges. Der Zustand sollte regelmäßig ( alle 2 Jahre ) in einem Wertgutachten dokumentiert werden um im Schadenfall den aktuellen Wiederbeschaffungswert von der Versicherung erhalten zu können.