Beweissicherungsgutachten

In einem Beweissicherungsgutachten werden Schäden oder Mängel am Fahrzeug zum Zeitpunkt der Besichtigung dokumentiert. Dies empfiehlt sich in folgenden Fällen:
– ungeklärte Schuldfrage nach einem Unfall
– Unfallschaden mit Fahrerflucht
– nicht fachgerecht durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen
– Verdacht auf Tachomanipulation
– verdeckte Unfallschäden bei Gebrauchtwagen

Durch ein Beweissicherungsgutachten wird der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar nach Schadeneintritt festgehalten und die Schäden oder Mängel anhand aussagekräftiger Bilder und Beschreibung umfassend dokumentiert. Das Beweissicherungsgutachten dient später als Grundlage zur Durchsetzung Ihre Ansprüche gegenüber den Schadenverursacher.

Bei Verkehrsunfällen mit ungeklärter Schuldfrage oder bei Fahrerflucht wird der Unfallverursacher meist erst durch ein Gericht festgestellt. Dies dauert jedoch unter Umständen mehrere Monate bis Jahre. Mit einem Beweissicherungsgutachten können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und wieder nutzen. Nach Feststellung des Schadenverursachers können Sie die Ihnen enstandenen Kosten gegenüber dem Schadenverursacher geltend machen und entsprechend dokumentiert belegen. Abgesehen davon lässt sich aus dem Beweissicherungsgutachten zu einem späteren Zeitpunkt ein Schadengutachten erstellen, wenn Sie z.B. die Reparatur in Eigenleistung durchgeführt haben und keine Reparaturrechnung vorweisen können oder ein Totalschaden vorgelegen hat und Sie sich ein neues Fahrzeug beschaffen mussten.